Sat naam hat mich draufgebracht zu fragen ob es hier alleinerziehende Väter gibt. Ich selbst war jahrelang alleinerziehender Vater.
Oft waren bittere Pillen während dieser Zeit zu schlucken. Das Gefühl des ausgeliefertseins insbesondere gegenüber unserem Rechtssystem, die Machtlosigkeit zwar zahlen zu dürfen aber keine Handhabe zu haben mehr als sein Besuchsrecht zu bekommen. Ausgeliefert dem good will der Ex-Frau.
Dies soll keinesfalls aussagen dass nicht auch die alleinerziehenden Mütter Sorgen und Nöte haben. Andere Baustelle.
Auja - da kann ich auch ein Liedchen singen, und bücher von schreiben.
Das einzige Recht was du hast ist zu zahlen, sonst nichts. Alles andere muß man sich noch zusätzlich vor Gericht mit viel Geld erstreiten. Den Hirnriß der deutschen *Recht*sprechung ist da einmalig.
Sat naam hat mich draufgebracht zu fragen ob es hier alleinerziehende Väter gibt. Ich selbst war jahrelang alleinerziehender Vater.
Oft waren bittere Pillen während dieser Zeit zu schlucken. Das Gefühl des ausgeliefertseins insbesondere gegenüber unserem Rechtssystem, die Machtlosigkeit zwar zahlen zu dürfen aber keine Handhabe zu haben mehr als sein Besuchsrecht zu bekommen. Ausgeliefert dem good will der Ex-Frau.
Dies soll keinesfalls aussagen dass nicht auch die alleinerziehenden Mütter Sorgen und Nöte haben. Andere Baustelle.
LG voice
Hi voice
Es gibt auch (seltenere) Fälle, wo der Vater das Sorgerecht erhält. Das war bei meinem Vater so und seinen vier Söhnen aus erster Ehe. Früher war die Schuldfrage noch entscheidender, obwohl sich die beiden da einvernehmlich getrennt haben. Mein Vater nahm offiziell die Schuld auf sich, obwohl es umgekehrt war. Sie wollte offenbar das Baby nicht, sondern nur die zwei Ältesten. Das wiederum fand mein Vater daneben. Aber die Kinder wären sonst in ein Kinderheim gekommen.
...ich habe sog. "gemeinsames Sorgerecht" und meine Kinder wechselnden Aufenthalt, die Rechtslage ist allerdings auch nicht wirklich vorteilhafter, ich habe darüber in den letzten 8 Jahren schon derart viel geschrieben, dass ich etwas die Lust verloren habe....
Zitat von green...ich habe sog. "gemeinsames Sorgerecht" und meine Kinder wechselnden Aufenthalt, die Rechtslage ist allerdings auch nicht wirklich vorteilhafter, ich habe darüber in den letzten 8 Jahren schon derart viel geschrieben, dass ich etwas die Lust verloren habe....
kann ich verstehn. Habe auch gemeinsames Sorgerecht 50/50 ist heutzutage in Bayern zumindest auch der Regelfall bei Scheidungen verheirater Paare. Halbes Sorgerecht ist halt leider nicht gleich halbes Besuchs- oder Umgangsrecht. Mir sagte man ich könnte eh froh sein über das großzügige Besuchsrecht weil er nicht nur jedes zweite WE sondern zusätzlich noch einen Tag unter der Woche und die Hälfte der Ferien bei mir sein darf.
Leider gibt es aber auch den Fall, wo der Vater weder zahlt, noch sich wirklich um sein Kind bemüht. Das ist als Mutter auch nicht so toll...zu merken, daß der Vater garkein wirkliches Interesse hat, sondern die Besuche beim Kind nur benutzt um der Mutter das Leben schwer zu machen, dann hat Frau keine andere Wahl als die Besuche zu verweigern und ans Amt zu verweisen und bekommt dann obendrein von ihm den Stempel der bösen Ex die ihm das Kind aus Rache vorenthält, obwohl man sich nur nicht weiterhin ständigen Attacken gegen das eigene Wohlbefinden aussetzen will. Tja, die Medaille hat eben immer 2 Seiten, gäbe es diese Gesetze nicht, wie wollte man sich als Frau dann davor schützen? Alternativen?
Gruß, die Wölfin ____________________________________________________________________ Weisheit ist, wenn du gelernt hast, jeden Schmerz zu überleben und wieder zu lachen....
Zitat von DieWölfin Tja, die Medaille hat eben immer 2 Seiten, gäbe es diese Gesetze nicht, wie wollte man sich als Frau dann davor schützen? Alternativen?
Hi, liebe Wölfin,
hmmm ich sehe das ein bissl differenzierter mit den Gesetzen. Mein Kontakt mit ums Sorgerecht bzw. Besuchsrecht kämpfenden Männern sagt mir, dass selbst Urteile, Verfügungen und Vereinbarungen, die sie in der Tasche haben, kein Garant dafür ist, die Kinder auch sehen zu dürfen, wenn die Kindsmutter blockieren will. Da helfen die klarst ausformulierten Gesetzestexte null.
Zitat von greenstone Hi, liebe Wölfin, hmmm ich sehe das ein bissl differenzierter mit den Gesetzen. Mein Kontakt mit ums Sorgerecht bzw. Besuchsrecht kämpfenden Männern sagt mir, dass selbst Urteile, Verfügungen und Vereinbarungen, die sie in der Tasche haben, kein Garant dafür ist, die Kinder auch sehen zu dürfen, wenn die Kindsmutter blockieren will. Da helfen die klarst ausformulierten Gesetzestexte null.
Im umgekehrten Sinne werden die * klarst ausformulierten Gesetzestexte* SOFORT angewendet, wenn es um die Interessen der Mutter geht. Als Mann kannst du dem aber hinerherrennen bis zum geht nicht mehr.
..das erstaunlichste ist allerdings, dass der Wohnort/Gerichtsstand dabei in der Bundesrepublik offenbar von ganz entscheidender Bedeutung ist. Es gibt durchaus Bereiche in Deutschland, in denen intelligente Urteile gefällt und auch durchgesetzt werden, in denen sich Richter um auch psychologisch sinnvolle Lösungen bemühen. Die Ausgrenzung eines Elternteils, auch einer Mutter, die sich ins Unrecht gestzt haben mag, weil sie Beziehungsebene und Elternschaft nicht trennen konnte, führt immer nur zu einer Fortsetzung des Konflikts. Es gibt Tendenzen in der Rechtsprechung, immer demjenigen Elternteil die Aufenthaltbestimmung zuzuordnen, das sich am wenigsten feindselig verhält, folglich auch geringe Neigung zur Vorenthaltung des Kindes aufweist.
Das von Wölfin beschriebene Szenario lässt sich doch simpelst lösen, in dem eben ein Besuch beim Vater stattfindet.
Zitat von green..das erstaunlichste ist allerdings, dass der Wohnort/Gerichtsstand dabei in der Bundesrepublik offenbar von ganz entscheidender Bedeutung ist. Es gibt durchaus Bereiche in Deutschland, in denen intelligente Urteile gefällt und auch durchgesetzt werden, in denen sich Richter um auch psychologisch sinnvolle Lösungen bemühen. Die Ausgrenzung eines Elternteils, auch einer Mutter, die sich ins Unrecht gestzt haben mag, weil sie Beziehungsebene und Elternschaft nicht trennen konnte, führt immer nur zu einer Fortsetzung des Konflikts. Es gibt Tendenzen in der Rechtsprechung, immer demjenigen Elternteil die Aufenthaltbestimmung zuzuordnen, das sich am wenigsten feindselig verhält, folglich auch geringe Neigung zur Vorenthaltung des Kindes aufweist.
Das von Wölfin beschriebene Szenario lässt sich doch simpelst lösen, in dem eben ein Besuch beim Vater stattfindet.
So wie er jetzt wieder lebt und unterwegs ist, würde ich ihm das Kind nie alleine anvertrauen, das Jugendamt würde mir außerdem aufs Dach steigen, wenn ich das täte. Die wollten ja nicht mal, daß er überhaupt noch Kontakt zum Kind hat und ich habe mich mit denen richtig in der Wolle gehabt. Die meinten dann halt, fällt nochmal was vor, daß z.B. die Polizei anrücken muß, weil er wieder austickt, würden sie mir versuchen das Sorgerecht zu entziehen...ich hab ihn trotzdem die Kleine sehen lassen, mit dem Ergebnis, daß er nicht aufhören konnte, ständig weiter rumzustänkern, an mir rumzumäkeln, zu diskuttieren...also tu ichs jetzt nicht mehr, bevor nochmal was passiert und das Amt dann eine Handhabe gegen mich hat... Sorry, bei aller Liebe...DAS riskiere ich nicht, nur weil er nicht an sich arbeitet und sich nicht im Griff hat, ....vielleicht verständlich?
Gruß, die Wölfin ____________________________________________________________________ Weisheit ist, wenn du gelernt hast, jeden Schmerz zu überleben und wieder zu lachen....