In Antwort auf:"Gegen den Betreiber des Forums besteht deswegen in Anlehnung an die oben zitierte BGH-Rechtsprechung lediglich ein Anspruch auf Abrücken, also auf Distanzierung von dem Beitrag, während der Unterlassungsanspruch gegen den sich Äußernden geltend zu machen ist."
Allerdings sieht es so aus, dass dieses Recht erst in dem Falle greift, wenn der Betreiber die Adresse des Users kennt. Sprich in diesem Fall, um von diesem Recht profitieren zu können, muss ich als Betreiberin von jedem sich neu anzumeldenden User seine Adresse haben. Sonst gibt es keine Teilnehmerschaft.
Zitat von green.. die Adresse brauche ich doch nur im Konfliktfall, oder macht das irgendwie vorher Sinn?
So wie ich das aus dem Artikel verstanden habe, ist es für den Forenbetreiber ich zitiere "zumutbar", dass er die Adresse des "Sünders" kennt. Sprich man will wohl, dass wenn er schon sich darauf einlässt, Forum zu betreiben, für den Fall der Fälle die Adressen der Mitglieder bei der Anmeldung fordert. Finde ich nicht so klasse - die Leute geben dann entweder die falsche Adresse, oder wollen sich dann erst gar nicht registrieren...
...rein pragmatisch bedeutet das, wenn ein Artikel droht rechtliche Konflikte zu erzeugen und die schon entstanden sind, hat der Betreiber die Möglichkeit, die Adresse des Verfassers in Erfahrung zu bringen (und damit die Chance, den Beitrag stehen zu lassen, oder bei gescheiterer Nachfrage den Artikel zu beseitigen) oder eben die rechtlichen Konsequenzen zu tragen. Ich erkenne da keine Adresspflicht per se. Eine Falschangabe ist eben eine Falschangabe, daran ändert sich ja nichts. Eine Ermittlung im Falle einer Falschangabe ist zudem über die IP möglich. Auch daran ändert sich nichts.
... im Prinzip kommt das Urteil meiner bisherigen Vorgehensweise sehr entgegen bzw. geht von dem gleichen Verständnis in Bezug auf Verantwortlichkeit und der gleichen Bewertung von Anonymität aus wie ich: ich lege schon Wert darauf, dass Personen hinter den Nicks auch als solche erreichbar sind und sich dem Admin gegenüber auch als solche zu erkennen geben (von Konflikten damit habe ich ja schon an anderen Stellen berichtet, die Rechtsprechung gibt mir da also inzwischen auch noch "juristisches" Recht )