Nein. Ich mag nix nehmen, was nicht mir gehört. Und "Rechte" und "Pflichten" sind nicht meine...
Das, was existiert, kann ich weder als Recht noch als Pflicht bezeichnen. Ich lebe es einfach. So weit meine eigene Authenzität das mich zulässt. Und soweit meine Wahrnehmung mich das spüren lässt.
Daher meinte ich auch, dass "Recht zu lieben" sich putzig anhört... Es ist doch kein Recht...
Sollte ich als Mensch das nicht leben (können), bleiben mir zwei Möglichkeiten: entweder nehme ich meine Rechte und erfülle meine Pflichten (sehr langweilig) oder ich lehne mich gegen die Pflichten an und erobere mir (wenn nötig mit Gewalt) meine Rechte. Das erste habe ich ab und zu gemacht. Das zweite machte mir zeitweilig Spaß.
..verstehe wohl, aber manch einem wird das Recht zu Lieben durchaus streitig gemacht, da lohnt sich eine Rückeroberung, finde ich ... gerade, weil es eigentlich ein sog. unveräußerliches Recht ist, also eins, über das niemand verfügen darf oder kann.
Zitat von green..verstehe wohl, aber manch einem wird das Recht zu Lieben durchaus streitig gemacht, da lohnt sich eine Rückeroberung, finde ich ... gerade, weil es eigentlich ein sog. unveräußerliches Recht ist, also eins, über das niemand verfügen darf oder kann.
Das mit "einem wird es streitig gemacht" ist äußerst sensibles, vielschichtiges und oft viel zu verwickeltes Thema.
Ich denke, wenn Rückeroberung ohne Gewalt geschieht, könnte was vielleicht daraus werden... Allerdings mit "zurückerobern" wäre es eher so etwas wie "auf die Oberfläche holen, was aus welchen Umständen auch immer vorher versunken war"...